Grundsteuer
Die bisherige Grundsteuer fußt auf veralteten
Werten aus dem Jahr 1964. Das ist ungerecht, urteilte das
Bundesverfassungsgericht 2018 und so müssen in ganz Deutschland die
jahrzehntelang unveränderten Grundlagen ab 2025 durch eine veränderte
Grundsteuer ersetzt werden. Allein in Hessen betrifft das rund drei
Millionen Grundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Bundesweit gelten nun ab 2025 verschiedene Grundsteuergesetze. Hessen
hat sich im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bewusst für
eine sehr einfache Grundsteuer entschieden. Dennoch müssen Sie als
Eigentümerin oder Eigentümer in Ihrer Erklärung zum
Grundsteuermessbetrag einige Angaben machen, weil diese den Behörden
teilweise nicht aktuell und nicht vollständig vorliegen. Das muss schon
ab Juli 2022 geschehen, weil die erforderlichen Schritte von der
Neubewertung aller rund 3 Millionen hessischen Grundstücke über die
Berechnung der neuen Grundsteuerhebesätze bis zur Festsetzung der neuen
Grundsteuer für 2025 durch die Städte und Gemeinden nun einmal Zeit
benötigt. Deshalb müssen Sie bitte bereits ab Juli 2022 eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abgeben – das gilt deutschlandweit.
Ich habe mich in meinem Büro auf die Fälle der neuen Feststellungserhebung besonders eingerichtet.